Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Weisungs- und Kontrollorgan.Er besteht aus einer variablen Anzahl von Abgeordneten im Sinne von Art. 159, Abs. 1, Buchst. f) der in Sizilien geltenden Ordnung der lokalen Körperschaften.
Die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallenden Sachgebiete ergeben sich aus Art. 141 der in Sizilien geltenden Ordnung der lokalen Körperschaften.
Der Gemeinderat versammelt sich unter dem Vorsitz eines unter den von Abgeordneten gewählten Präsidenten im Sinne von Art. 19 des Regionalgesetzes Nr. 7/1992.
Die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallenden Sachgebiete ergeben sich aus Art. 141 der in Sizilien geltenden Ordnung der lokalen Körperschaften.
Der Gemeinderat versammelt sich unter dem Vorsitz eines unter den von Abgeordneten gewählten Präsidenten im Sinne von Art. 19 des Regionalgesetzes Nr. 7/1992.