Amt für Bürgeranliegen
Die wichtigsten Funktionen des Amtes für Bürgeranliegen (Gesetz Nr. 150 vom 7. Juni 2000, Art. 8) sind:
- die Ausübung des Rechts auf Information, des Zugangs und der Beteiligung laut Gesetz Nr. 241 vom 7. August 1990 in der geltenden Fassung zu gewährleisten;
- die Inanspruchnahme der den Bürgern angebotenen Dienste zu erleichtern, auch über die Erläuterung der gesetzlichen und administrativen Bestimmungen und die Information über die Einrichtungen und Aufgaben der Verwaltungen;
- die Anwendung von Systemen zur telematischen Verbindung zu fördern und die Bürgernetze zu koordinieren;
- über die Anhörung der Bürger und die interne Kommunikation die Prozesse zur Überprüfung der Qualität der Dienste und der Zufriedenheit der Bürger mit den Diensten durchzuführen;
- die wechselseitige Information zwischen dem Amt für Bürgeranliegen und den anderen Einrichtungen der Verwaltung sowie zwischen den Ämtern für die Beziehungen zu den Bürgern zu gewährleisten, die die verschiedenen Verwaltungen in Anspruch nehmen.
Name | Beschreibung |
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Beschreibung | È il punto di accesso dei Cittadini che vogliono conoscere l’attività amministrativa del Comune |
Bereich | Area Amministrativa |
Verantwortlicher | Geom. Roberto Antonio La Mastra |
Anschrift | Via Garibaldi, 2 |
Telefon |
095.662060 |
Fax |
095.662982 |
info@comune.raddusa.ct.it |
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PEC |
comuneraddusa@postecert.it |